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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs & Datenschutz

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der «Bless Serving gemeinnützigen GmbH» mit Hauptsitz in Langnau am Albis/ZH (nachfolgend «Bless Production» genannt) und ihren Kunden sowie Partnern über die in der Offerte umschriebenen Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden und Partnern sind nicht anwendbar, sofern sie nicht gesamthaft oder im Einzelnen von der Bless Production ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

1.3 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Einzelverträgen haben die Einzelverträge Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.

1.4 Mit Bestätigung des Einzelvertrages oder mit der Nutzung der Leistungen, welche die Bless Production über ihre Verkaufskanäle erbringt, anerkennt der Kunde die AGB in der aktuell gültigen Ausgabe vollumfänglich und unverändert.

 

2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung.

2.2 Angebote der Bless Production sind bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Bless Production freibleibend. Nach Ablauf der im Angebot aufgeführten Gültigkeitsdauer erlischt jeglicher Anspruch auf Verfügbarkeit des offerierten Materials / der offerierten Dienstleistung. Die Bless Production ist zudem berechtigt, jederzeit einen Artikel zu ersetzen, welcher denselben Zweck erfüllt.

2.3 Wird nach Annahme der Offerte durch den Kunden auf seinen Wunsch der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, so sind die entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen durch den Kunden mit den vereinbarten Stundenansätzen zusätzlich zu bezahlen. Der Mehraufwand wird von der Bless Production nach Abschluss der Mehraufwendungen in Rechnung gestellt. Im Falle von Mietsachen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel bei Rückgabe der Ware.

2.4 Die Bless Production behält sich vor, Aufträge ohne nähere Begründung abzulehnen.

2.5 Die Bless Production ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

2.6 Ein Angebot der Bless Production kann ohne schriftliche Einwilligung der Bless Production weder ganz noch teilweise vom Kunden auf Dritte übertragen werden und ausschliesslich der Vertragspartner hat Anspruch auf die im Angebot definierten Konditionen.

2.7 Die Bless Production hat die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt zu erbringen. Die geschuldete Leistung bemisst sich nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat.

2.8 Die Bless Production zeigt dem Kunden erkennbare Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden. Sie informiert den Kunden ausserdem über alle Weiterentwicklungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der Leistungen angezeigt erscheinen lassen.

2.9 Die Bless Production verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der betrieblichen Vorschriften des Kunden, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen und der Hausordnung.

3. EIGENTUM

3.1 Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum der Bless Production. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

3.2 Der Kunde darf weder durch den Verkauf noch Abtretung noch in anderer Weise über die im Eigentum der Bless Production stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber der Bless Production unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums der Bless Production oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

4. BEWILLIGUNGEN

4.1 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Bewilligungen, Konzessionen oder Lizenzen für den ordnungsgemässen Betrieb der von der Bless Production zur Verfügung gestellten Gegenstände einzuholen und die damit verbundenen Gebühren zu bezahlen.

5. RÜCKTRITT / ANNULLIERUNG

5.1 Annulliert der Kunde eine(n) bereits bestätigte Miete / Auftrag, betragen die Annullationskosten:

bis 20 Tage vor Mietbeginn: 30% von der Auftragssumme
bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% von der Auftragssumme
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75% von der Auftragssumme
danach 100% von der Auftragssumme

5.2 Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör sowie Zumietung von Material und Personal werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind.

5.3 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Bless Production.

5.4 Die Bless Production kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschliessend Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme der Offerte geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für die Bless Production unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene Mitwirkungshandlung usw.

5.5 Falls ein Auftrag ausschliesslich aufgrund höherer Gewalt storniert werden muss, erhält der Kunde die Möglichkeit, den Auftrag einmalig um max. zwölf Monate zu verschieben, ohne die Annullationskosten zu bezahlen, sofern er bereits die vertraglich vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

6. MÄNGELBESEITIGUNG

6.1 Ist in der Offerte ein bestimmtes Arbeitsergebnis schriftlich vereinbart worden, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Bless Production. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde auch Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die der Kunde zur Erbringung der ordnungsgemässen Leistung aufgewendet hat, ist ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 16.
 

7. VERKAUFSBEDINGUNGEN

7.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht explizit anders deklariert, in Schweizer Franken (CHF) und sind zuzüglich geltender MwSt.

7.2 Für Annullationen wird eine Stornierungsgebühr in der Höhe von 5% der Auftragssumme, mindestens jedoch CHF 20.- verrechnet. Im Falle eines unbestimmten Lieferverzugs einer Ware kann der Kunde von einem Kaufvertrag zurücktreten, sofern es sich nicht um eine Spezialanfertigung /-bestellung oder eine Direktlieferung durch einen Lieferanten der Bless Production handelt. Die Bless Production erstattet in diesem Fall den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags. Zahlungsgebühren können ebenfalls nicht rückerstattet werden.

7.3 Die Bless Production gewährt auf sämtliche Neuartikel die vom Hersteller geleistete Garantie, soweit das Schweizer Gesetz keine andere Regelung vorschreibt. Erfüllungsort ist immer der Sitz der Bless Production.

 

8. INSTALLATIONS- / SERVICE- / WARTUNGSBEDINGUNGEN

8.1 Abgeschlossene Installationen sind durch den Kunden abzunehmen und schriftlich zu bestätigen. Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich zu melden. Nach erfolgter Abnahme gelten folgende Garantieleistungen auf installierte Produkte:
- 24 Monate Bring-in-Garantie für die Reparatur an defektem oder mangelhaftem Material (inkl. Ersatzteile & Arbeitsstunden).

8.2 Die Zugänglichkeit zum Standort der Installation ist durch den Kunden zu gewährleisten bzw. allfällige Kosten durch ihn zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für allfällige spätere Reparatur- & Wartungsarbeiten vor Ort.

8.3 Die Wegkosten (Fahrzeit und Spesen) zur Behebung einer Störung oder Wartung trägt, sofern nicht explizit anderes vereinbart, der Kunde.

8.4 Die Stromzufuhr zur Betreibung einer Installation sowie entsprechende Anschlussarbeiten sind Sache des Kunden.

8.5 Die Bless Production haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden. Ebenfalls ist die Haftung für allfällige Einnahmeneinbussen Dritter aufgrund von Ausfällen bis zur Behebung einer Störung oder Fertigstellung einer Wartung ausgeschlossen.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / -VERZUG

9.1 Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung an den Kunden für die von der Bless Production erbrachten Leistungen auf der Basis der Offerte. Zusätzliche, nach Annahme der Offerte vom Kunden gewünschte Leistungen sowie Material, werden zusätzlich verrechnet.

9.2 Wird nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen (inkl. MwSt.) der Bless Production sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zu bezahlen. Die Zahlungen haben in Schweizer Franken zu erfolgen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

9.3 Die Bless Production behält sich das Recht vor, Aufträge für Neukunden oder unter besonderen Voraussetzungen nur gegen Voraus-/ Bar-zahlung auszuführen.

9.4 Die Bless Production ist dazu berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss (Mietauftrag)
- 60-100% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss (Kauf-/Installationsauftrag)

9.5 Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen der Bless Production ist ausgeschlossen.

9.6 Die von der Bless Production gewährten Rabatte gelten nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist. Es gilt das Valutadatum des Zahlungseinganges bei der Bless Production.

9.7 Wird eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beglichen, so erhält der Kunde eine erste Zahlungserinnerung. Bleibt die neu gesetzte Zahlungsfrist ungenutzt, so verfallen sämtliche gewährten Konditionen mit dem Versand der zweiten Mahnung. Dies gilt unabhängig einer allfällig geleisteten Anzahlung des Auftrages. Zudem ist die Bless Production dazu berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges in Rechnung zu stellen. Bleibt der ordentliche Mahnungsprozess erfolglos, so wird auf Kosten des Kunden ein Inkassoverfahren eingeleitet.

9.8 Der Kunde bestätigt mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich über die Zahlungsbedingungen informiert worden zu sein.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung durch den Kunden bleiben sämtliche Gegenstände, die gemäss Offerte von der Bless Production hergestellt bzw. bearbeitet und/oder an den Kunden verkauft wurden, im Eigentum der Bless Production.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention oder Arrestierung oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn sofort der Bless Production zu melden. Im Falle von Mietsachen, welche der Kunde von der Bless Production bezogen hat, muss der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum der Bless Production an den Mietsachen hinweisen.

11. PERSONALVERPFLEGUNG

11.1 Ist Personal der Bless Production an der Veranstaltung des Kunden im Einsatz, so stellt der Auftraggeber Verpflegung und ausreichend nicht-alkoholische Getränke zur freien Verfügung.

11.2 Für die Verpflegung am Mittag sowie das Abendessen muss je eine warme Mahlzeit angeboten werden. Wird die Verpflegung nicht angeboten, so ist die Bless Production dazu berechtigt diese Kosten pro Mitarbeiter und Mahlzeit in Rechnung zu stellen.

12. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / NUTZUNGSRECHTE

12.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzungs- und Bearbeitungsrechte („Rechte“) an den von der Bless Production geschaffenen Erzeugnissen (wie insbesondere und nicht abschliessend Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle usw.) stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum der Bless Production.

12.2 Die Bless Production ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt.

12.3 Jegliche Verletzung der Rechte wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

12.4 Die Bless Production behält sich das Recht vor, Foto- oder Videoaufnahmen eines Auftrags als Referenzen auf der Webseite, anderen Plattformen oder anderen Werbemitteln für Eigenwerbung zu nutzen. Wird dies vom Kunden ausdrücklich untersagt, so hat er dies schriftlich der Bless Production mitzuteilen.

13. DATENSCHUTZ

13.1 Der folgende Abschnitt bezieht sich auf den Umgang mit Personendaten natürlicher und juristischer Personen wie Mitarbeitende (inkl. Freelancer), Kunden und andere interessierte Personen (die „Betroffenen“) durch die Bless Production. Die Bless Production bearbeitet Personendaten von Betroffenen zu folgenden Zwecken:

 

- Zur Vertragsanbahnung, insbesondere zur Offertstellung und zu Verhandlungszwecken

- Zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie zur Inanspruchnahme vertraglicher Rechte aus geschlossenen Verträgen, insbesondere zum Versand bestellter Produkte, zur Bearbeitung von Kundenanfragen, zu Inkassozwecken etc.

- Zur Korrespondenz im Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen oder auf Initiative des Betroffenen

- Im Rahmen von Bewerbungen und zur Durchführung des Recruiting Prozesses

- Zur Buchführung und Archivierung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

- Zum Betrieb des Webauftritts der Bless Production

- Zu Werbezwecken und Marketing-Massnahmen, insbesondere für den Newsletter-Versand

- Zur Verbesserung unserer Services


13.2 Die Bless Production ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Weitergabe von Personendaten an öffentliche Stellen aus gesetzlichen Gründen bleibt vorbehalten.

13.3 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Bless Production Daten des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeiten und nutzen darf. Des Weiteren darf die Bless Production die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten oder bei Veranstaltungen sowie auf der Website www.blessproduction.ch.

13.4 Beim Besuch der Website www.blessproduction.ch werden unter anderem folgende Daten gespeichert:

- Name der abgerufenen Webseite

- Datum und Uhrzeit des Abrufs

- übertragene Datenmenge

- Meldung über erfolgreichen Abruf

- Browsertyp und Version

- Betriebssystem

- Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)

- IP-Adresse

- Provider

 

Diese Daten werden nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs der Webseite verwendet.

13.5 Die Website www.blessproduction.ch benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. («Google»). Google Analytics verwendet sogenannte «Cookies», Textdateien, die auf dem Computer der Nutzer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

13.6 Auf der Website www.blessproduction.ch befinden sich Plugins verschiedener sozialer Netzwerke:

Instagram, Facebook und Youtube

13.7 Sämtliche Personendaten werden von der Bless Production in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung behandelt.

13.8 Personendaten werden so lange aufbewahrt, wie dies zum Zweck der Bearbeitung erforderlich ist bzw. so lange wie die Bless Production daran ein berechtigtes Interesse hat. Massgebend sind insbesondere auch gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfristen für relevante Geschäftsunterlagen.

13.9 Verantwortlicher für die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der Personendaten ist: Bless serving gemeinnützige GmbH, Höflistrasse 122, 8135 Langnau am Albis, Schweiz, Tel: 044 536 06 92, E-Mail: info@blessproduction.ch.

14. HAFTUNG

14.1 Die Bless Production steht für die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet für damit in Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Im Übrigen, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne ist die Haftung ausgeschlossen.

14.2 In jedem Fall ist die oberste Haftungsgrenze die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen der Bless Production.

14.3 Der Kunde stellt die Bless Production von jeglichen Ansprüchen frei, die aus dem nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen Gebrauch der von der Bless Production überlassenen Gegenstände resultieren.

14.4 Der Kunde verpflichtet sich, geltende Sicherheitsvorschriften zu beachten und den Mitarbeitern zur Ausführung eines Auftrages benötigte ausserordentliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen.

15. SACH- UND RECHTSGEWÄHRLEISTUNG

15.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden sämtliche Sach- und Rechtsgewährleistungsrechte, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

16.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

17. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

17.1 Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufübereinkommens (CISG) und allfällig weiterer Staatsverträge.

17.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist das zuständige Gericht am Sitz der Bless Production zuständig, nach Wahl der Bless Production auch der Sitz oder Wohnsitz des Kunden.

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